Fahrbahn und Gehwege müssen von allen Verunreinigungen gesäubert werden, die die Hygiene oder das Stadtbild beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen.

Fahrbahnen und Gehwege müssen einmal pro Woche gereinigt werden, es sei denn im Straßenverzeichnis ist eine häufigerer Reinigung vorgesehen.

Bei Gehwegen muss Unkraut und Verschmutzungen entfernt werden, Laub muss schnellstmöglich entfernt werden, wenn es eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt